Mit Juni 2009 hat der österreichische Gesetzgeber auf Basis der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie mit dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) neue gesetzliche Haftungen, insbesondere für Unter-nehmer, definiert.
Die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG hat für Unternehmer im Rahmen einer Betriebshaftpflicht-versicherung den Versicherungsbaustein Umwelt-sanierungskostenversicherung entwickelt.
Mehr Infos:
Bundesgesetz über Umwelthaftung
Erläuterungen zur neuen Umwelthaftung