Mit Juni 2009 hat der österreichische Gesetzgeber auf Basis der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie mit dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) neue gesetzliche Haftungen, insbesondere für Unter-nehmer, definiert.

 

Die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG hat für Unternehmer im Rahmen einer Betriebshaftpflicht-versicherung den Versicherungsbaustein Umwelt-sanierungskostenversicherung entwickelt.

 

Mehr Infos:

Bundesgesetz über Umwelthaftung

Bedingungen zur USKV

Erläuterungen zur neuen Umwelthaftung

Landesgesetzblatt

 

Kontakt