Die VLV ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die folgenden Websites: www.vlv.at
Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.
Die VLV bietet Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Allgemeine Informationen zu Versicherungen
Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?
Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.
Was ist eine Versicherung?
Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wer sind wir (Versicherer)?
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
Bahnhofstraße 35
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574-412-0
E-Mail: [NEPH-157386B7302E66C2]
Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?
Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.
Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.
Welche Arten von Versicherung gibt es?
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto, den Haushalt oder eine private Pensionsvorsorge.
Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?
Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.
Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Wann beginnt die Versicherung?
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.
Wie können Sie die Versicherung beenden?
Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.
Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Dokumente
Die VLV ist bemüht, die Zugänglichkeit auch in ihren PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientiert sich ergänzend zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen PDF-Inhalten nach PDF/UA kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Die VLV hat sich zum Ziel gesetzt, künftig PDF-Dokumente, die für laufende Geschäfts- und Verwaltungsprozesse erforderlich sind, barrierefrei bereitzustellen. Dies ist jedoch nicht immer umsetzbar. Insbesondere bei Dokumenten, die nicht von der VLV selbst erstellt wurden bzw. bei denen das Originaldokument nicht vorliegt, ist eine Aufbereitung gemäß PDF/UA erschwert oder teilweise nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an [NEPH-B69AE3BE17226136] , wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Auf Anfrage stellen wir den Inhalt barrierefrei zur Verfügung und tauschen die betreffenden Dokumente anschließend aus bzw. ergänzen sie um barrierefreie Alternativen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5.9.2025 erstellt und am 11.11.2025 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im September 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Produktseite, Formulare, die Suche, das Menü. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.
Kontakt
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
Bahnhofstraße 35
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574-412-0
E-Mail: [NEPH-0BC3A89D4868AA55]
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.