Die VLV ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die folgenden Websites: www.vlv.at

Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

Die VLV bietet Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.

Bitte beachten Sie:

Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.

Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?

Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir (Versicherer)?

Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
Bahnhofstraße 35
6900 Bregenz

Telefon: +43 5574-412-0
E-Mail: [NEPH-157386B7302E66C2]

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?

Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.

Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.

Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.

Welche Arten von Versicherung gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto, den Haushalt oder eine private Pensionsvorsorge.

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.

Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht zur Gänze mit den Vorgaben des WCAG Erfolgskriteriums 4.1.2 konform. Es ist geplant, PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.

(WCAG: Web Content Accessibility Guidelines – Die Web Content Accessibility Guidelines sind Richtlinien, die von der World Wide Web Consortium (W3C) Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Personen mit Behinderungen. Die WCAG umfassen Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien, die Websites und Webanwendungen helfen sollen, barrierefrei zu sein. Die aktuelle Version ist WCAG 2.2 und basiert auf den Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.)

Für einige Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Es ist geplant, alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

Risikorechner (externe Einbindung)

Der integrierte Risikorechner ist ein externes Modul. Dessen Barrierefreiheit kann von uns nicht beeinflusst werden. Dazu zählen u. a. der verwendete Datumswähler sowie die fehlende Unterstützung von ARIA-Attributen und Fehlermeldungsstrukturen.

Formularbedienung und Fehlermeldungen Formulare

  • Fehlermeldungen sind nicht mit assistierenden Technologien verknüpft (fehlendes aria-describedby).
  • Nutzer:innen werden am Beginn des Formulars nicht allgemein darauf hingewiesen, dass ein Fehler aufgetreten ist.
  • Eine zusammenfassende Darstellung der Fehlermeldungen mit direkter Navigation zu den fehlerhaften Feldern ist nicht vorhanden.

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung wäre unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen.

Ausgenommen von der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der VLV liegen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Dokumente

Die VLV ist bemüht, die Zugänglichkeit auch in ihren PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientiert sich ergänzend zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen PDF-Inhalten nach PDF/UA kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Die VLV hat sich zum Ziel gesetzt, künftig PDF-Dokumente, die für laufende Geschäfts- und Verwaltungsprozesse erforderlich sind, barrierefrei bereitzustellen. Dies ist jedoch nicht immer umsetzbar. Insbesondere bei Dokumenten, die nicht von der VLV selbst erstellt wurden bzw. bei denen das Originaldokument nicht vorliegt, ist eine Aufbereitung gemäß PDF/UA erschwert oder teilweise nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Bitte informieren Sie uns per E-Mail an [NEPH-B69AE3BE17226136] , wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Auf Anfrage stellen wir den Inhalt barrierefrei zur Verfügung und tauschen die betreffenden Dokumente anschließend aus bzw. ergänzen sie um barrierefreie Alternativen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5.9.2025 erstellt und am 11.11.2025 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im September 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Produktseite, Formulare, die Suche, das Menü. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Kontakt

Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
Bahnhofstraße 35
6900 Bregenz

Telefon: +43 5574-412-0
E-Mail: [NEPH-0BC3A89D4868AA55]

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

Die VLV ist bemüht, dass ihre Internetseiten alle Menschen ohne Einschränkungen nutzen können. Dies nennt man barrierefreie Nutzung. Die Vorgaben dafür sind im Barrierefreiheitsgesetz festgeschrieben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.vlv.at. Die Erklärung wurde am 5.9.2025 geschrieben und am 11.11.2025 abgeändert.

Nicht alle Bereiche der Website sind barrierefrei zugänglich. Nicht barrierefrei sind beispielsweise:

  • Einige PDF-Dokumente.
  • Bei vielen Videos fehlt der Untertitel. Gehörlose Personen können daher nicht das Gesprochene in den Videos verstehen.
  • Der Risikorechner kann nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, weil es sich dabei nicht um ein Modul von der VLV handelt.
  • Viele Formulare.
  • Teile der Website die nicht von der VLV zur Verfügung gestellt werden.

Sollten Sie ein Dokument, Formular oder sonstigen Teil der Website in einer barrierefreien Version benötigen, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Sie können uns unter +43 5574 412 0 erreichen oder uns ein E-Mail an [NEPH-2A5C03E4ECA5DB8D] schreiben. Sollten Sie kein Telefon oder keine E-Mailadresse haben, dann können Sie uns auch gerne einen Brief schreiben.

Sollten wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet haben oder möchten Sie mitteilen, dass unsere Website nicht den Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz entspricht, können Sie sich hier beschweren: Beschwerdestelle.