Die Versicherungssteuer bei Lebensversicherungen in Österreich betrifft Versicherungsverträge, bei denen der Versicherungsnehmer seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.
Bei Versicherungsnehmern, welche ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, wird keine österreichische Versicherungssteuer fällig. Innerhalb der EU richtet sich die vom Versicherungsnehmer dann zu zahlende Versicherungssteuer nach den im jeweiligen Wohnsitzland geltenden Steuerbestimmungen.
