Schutz besteht grundsätzlich für alle Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten.
Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gibt es so genannte Wartefristen. Das heißt, dass von der Versicherung die Kosten nur für die Schadenfälle bezahlt werden, die sich erst nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen:
Keine Wartezeit:
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Drei Monate:
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Anti-Stalking-Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Rechtsschutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
Sechs Monate:
- Familien-Rechtsschutz
Neun Monate:
- Familien-Rechtsschutz für Vaterschaftssachen
Zwölf Monate:
- Erb-Rechtsschutz
- Pflegegeld-Rechtsschutz
