• die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Kosten für den Ersatz von berechtigten Ansprüchen
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt

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