- die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Kosten für den Ersatz von berechtigten Ansprüchen
- Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt
