• Der Schaden ist sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche zu melden
  • Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgetreu
  • Bezahlen Sie keine Leistungen an den Geschädigten ohne Absprache mit der Versicherung und geben Sie keine Erklärungen ab, die Sie zum Schadenersatz verpflichten
  • Informieren Sie Ihre Versicherung im Falle einer Mahnklage und widersprechen Sie dieser

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