Innerhalb des Bezirkes
Es muss bezüglich der Zulassung grundsätzlich nichts unternommen werden. Die Änderung in der Zulassungsevidenz erfolgt im Hintergrund durch die Meldebehörde. Die Zulassungsbescheinigung mit den alten Daten bleibt weiterhin gültig. Falls eine aktualisierte Zulassung gewünscht wird, kann diese kostenlos bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein/Datenblatt/Fahrzeuggenehmigung)
- Zulassung Teil I + Teil II
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung der verfügungsberechtigten Person)
Bei Firmenfahrzeugen muss eine Änderung des Standortwechsel bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind hier mitzubringen:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein/Datenblatt/Fahrzeuggenehmigung)
- Zulassung Teil I + Teil II
- Firmenbuchauszug oder Auszug Gewerberegister (GISA)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung der verfügungsberechtigten Person)
Außerhalb des Bezirkes
Ändert sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen, ist für den neuen Hauptwohnsitz eine andere Behörde zuständig. Es muss daher eine Abmeldung und eine neuerliche Anmeldung des Kfz durchgeführt werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein/Datenblatt/Fahrzeuggenehmigung)
- Zulassung Teil I + II
- Kennzeichen
- gültiges Prüfgutachten gem. § 57a bei Gebrauchtwagen ab 3 Jahren („Pickerlgutachten“)
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (bei Firmenwagen)
- amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung durch andere Personen)
