Prämien für die Lebensversicherung sind entweder Jahresprämien oder einmalige Prämien. Die erste (oder einmalige) Prämie wird sofort nach Erhalt der Polizze fällig.

Natürlich können auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen vereinbart werden. Änderungen zur Zahlungsweise können immer zu Beginn jedes Versicherungsjahres beantragt werden. Weitere Prämien (so genannte Folgeprämien) sind innerhalb von zwei Wochen, immer ab Fälligkeitstermin zu bezahlen.

Steigende Preise und Einkommen sollte man nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund ist eine so genannte „Anpassungsklausel” empfehlenswert. Sie ermöglicht nämlich die regelmäßige Anpassung der Versicherung, und zwar ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten.

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