Versichert ist

  • der Versicherungsnehmer
  • der Eigentümer und Halter
  • der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse

Ein Beispiel: Ihr Beifahrer öffnet die Autotür und beschädigt ein anderes Fahrzeug – die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden am anderen Fahrzeug.

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