Damit der Versicherungsbeitrag und die Steuer gutgeschrieben werden können, müssen die Zulassung und die Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegt bleiben. Man kann das Kennzeichen auch früher wieder ausfolgen (abholen), dann hat die Hinterlegung jedoch keine Prämien- und Steuerwirksamkeit.
Das Kennzeichen wird ab Antragstellung für ein Jahr hinterlegt. Eine Verlängerung der Hinterlegung ist jeweils VOR Ablauf durch Antragstellung bei der Zulassungsstelle möglich, wodurch die Hinterlegungsfrist von einem Jahr erneut zu laufen beginnt.
