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Am Ende eines erfüllten Lebens steht der Tod. Obwohl dieser unausweichlich ist, sprechen viele Menschen nicht gerne über das Thema. Die Folge: Im Trauerfall müssen die Hinterbliebenen nicht nur die persönliche Betroffenheit und den Schmerz bewältigen – auch finanzielle Verpflichtungen bereiten zusätzlich Sorgen. Es kann daher beruhigend sein, schon zu Lebzeiten die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
LändleAbschied kann bis zum 85. Lebensjahr abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang, längstens bis zum 110. Lebensjahr. Im Erlebensfall wird zu diesem Zeitpunkt die Versicherungssumme inkl. Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Vollen Versicherungsschutz gewähren wir ab dem vierten Versicherungsjahr. Bei Beantwortung der Gesundheitsfragen oder bei Ableben aufgrund eines Unfalls besteht sofortiger Versicherungsschutz.
Sie selbst bestimmen
- die Höhe der gewünschten Versicherungsleistung
- die Art der Beitragszahlung und
- wer die Leistung im Ablebensfall erhalten soll
