FATCA

FATCA – und seine Konsequenzen

Mit den Vorgaben von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) verpflichtet die US-Regierung alle ausländischen Finanzinstitute Informationen über Konten von US-BürgerInnen an die US-amerikanische Steuerbehörde IRS weiterzuleiten.

Damit soll sichergestellt werden, dass US-BürgerInnen Einkommen, die sie außerhalb der USA erzielen und die über bestimmen Summengrenzen liegen, in den USA versteuern. Betroffen von der Meldepflicht sind nicht nur Banken und Investmentgesellschaften, sondern auch Versicherungsunternehmen.

FATCA und Österreich

Die Republik Österreich hat am 29.4.2014 mit den Vereinigten Staaten ein Übereinkommen über die Einhaltung von FATCA geschlossen (IGA2) und dieses Übereinkommen für die österreichischen Unternehmungen als verpflichtet erklärt.

Bei Neuabschluss einer Lebensversicherung wird daher in den LV-Anträgen ein neuer Passus enthalten sein, der über die Steuerpflicht von US-BürgerInnen Aufschluss geben kann.

FATCA und seine Konsequenzen für die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.

Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. hat in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften aus IGA2 mit der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS ein entsprechendes Übereinkommen geschlossen und damit auch den Status eines compliant FFI (kooperierendes Unternehmen) erhalten. In diesem Zusammenhang wurde der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. eine Global Intermadiary Identification Number (GIIN) zugeteilt:

Global Intermediary Identification Number (GIIN)

Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
GIIN B2XKJQ.00000.LE.040

Kundenservice
+43 5574/412-0 vlv@vlv.at

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