NotfallHilfe – KFZ

Die NotfallHilfe erreichen Sie unter der Telefonnummer +43 5574/412-1-412 rund um die Uhr! Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistung ist, dass der Versicherer unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalles unter der NotfallHilfe-Nummer kontaktiert wurde.

Die Versicherung gilt in Europa im geografischen Sinn und in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Pannenhilfe*

Wir übernehmen die Kosten der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges unmittelbar an der Schadensstelle durch Pannen-hilfsfahrzeuge bis EUR 220,- zuzüglich der Kosten des vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten zur Reparatur erforderlichen Kleinmaterials bis EUR 40,-.

Bergungs- und Abschleppkosten*

Ist die Bergung oder Abschleppung des versicherten Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir bis EUR 220,- der anfallenden Kosten.

Kfz-Rückholung

Wir übernehmen die Kosten einer notwendigen Rückholung des versicherten Fahrzeuges zu einer Werkstatt am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder dessen Weitertransport bis zum Zielort bis EUR 1.500,-. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe innerhalb von einem Tag im Inland bzw. innerhalb von fünf Tagen im Ausland nicht fahrbereit gemacht werden kann.

Ersatzteilversand

Wir übernehmen die vollen anfallenden Bahn- oder Luftfrachtkosten für am Schadenort nicht beschaffbare Ersatzteile sowie den eventuell erforderlichen einfachen Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen.

Rückfahrt, Weiterfahrt*

Kann das Fahrzeug auf Grund einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls nicht zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers zurückgefahren werden, so werden die vollen Kosten der Rück- oder der Weiterfahrt der unmittelbar betroffenen Personen, wie Lenker und Insassen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf kürzestem zumutbarem Weg ersetzt.

Mietwagen

Wir übernehmen die Kosten der Anmietung eines gleichwertigen Mietfahrzeuges für die unverzügliche Weiterfahrt zum Zielort oder die Rückreise zum Wohnort bis EUR 80,- je Tag für maximal 7 Tage.

Übernachtung bei Fahrzeugausfall

Ist eine Rück- bzw. Weiterfahrt nicht zumutbar, organisieren wir eine Unterkunft und übernehmen für bis zu fünf Übernachtungen die Übernachtungskosten der unmittelbar betroffenen Personen jeweils bis EUR 40,- pro Person und Nacht sowie Kosten für Taxifahrten bis zur nächsten Unterkunft bis EUR 80,-.

Ersatzfahrer

Wir organisieren den Rücktransport des versicherten Fahrzeuges an den Wohnort des Versicherungsnehmers durch einen Ersatzfahrer, wenn das Fahrzeug vom Fahrer (aufgrund Krankheit, Verletzung oder Tod) oder von einem Insassen nicht innerhalb von drei Tagen weitergefahren werden kann. Ersetzt werden die Kosten der Fahrt, Unterbringung und Verpflegung eines Ersatzfahrers, der das Fahrzeug zum Wohnsitz der versicherten Person zurückholt bis EUR 750,-. Darüber hinaus ersetzen wir den unmittelbar betroffenen Personen die Übernachtungskosten bis zur Fahrzeugrückholung, jeweils bis EUR 40,- pro Person und Nacht für bis zu drei Übernachtungen sowie Kosten für Taxifahrten bis zur nächsten Unterkunft bis EUR 80,-.

Aufsperrkosten, Schlüsseldienst

Wir organisieren das Aufsperren des versicherten Fahrzeuges bzw. ersetzen die Kosten für ein neues Schloss einschließlich der Schlüssel bis EUR 150,-.

Verschrottung

Falls das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und es am Unfallort außerhalb Österreichs verschrottet werden muss, übernehmen wir in vollem Umfang die Verschrottungskosten.

Reiseinformation

Unter der Nummer +43 (0)5574/412-1-412 erhalten Sie vor der Abreise wichtige Reiseinformationen (z.B. über Einreisebestimmungen, Währungen etc.). Darüber hinaus wird auf Wunsch eine elektronische Routenplanung vom Abfahrts- zum Zielort erstellt.

Reisenotruf

Ist bei Tod oder schwerer Krankheit eines nahen Angehörigen des Versicherungsnehmers oder infolge einer nachweisbaren, erheblichen Schädigung seines Vermögens dessen Rückruf durch den Rundfunk notwendig, werden von uns die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet und die dafür anfallenden Kosten bis EUR 750,- übernommen.

*) Unabhängig von der Entfernung Wohnsitz/Notfall- bzw. Unfallort.
Bei allen anderen Leistungen besteht Versicherungsschutz bei Notfällen, die sich mind. 50 km vom Wohnsitz entfernt ereignen.

Kundenservice
+43 5574/412-0 vlv@vlv.at

Online Schadenmeldung