Weil Leistung honoriert werden muss.

LändleFirmenpension

Die betriebliche Altersvorsorge eignet sich ausgezeichnet dafür, ausgewählte Mitarbeiter zu motivieren und enger ans Unternehmen zu binden. Auch als geschäftsführender Gesellschafter haben Sie die Möglichkeit von den Vorteilen einer Firmenpension zu profitieren.

Besonders geeignet für:

  • Geschäftsführer einer GmbH (mit bis zu 100% Beteiligung)
  • leitende Angestellte
  • Leistungsträger

So funktioniert die LändleFirmenpension.

Die Pensionszusage
Die Pensionszusage ist ein schriftliches, rechtsverbindliches und unwiderrufliches Leistungsversprechen an ausgewählte Mitarbeiter, ihnen bei Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen.

Die Rückdeckungsversicherung
Durch die Rückdeckungsversicherung wird die Finanzierung der Pensionszusage für Sie kalkulierbar. Sie veranlagen mit höchstmöglicher Sicherheit im klassischen Deckungsstock der VLV und erfüllen gleichzeitig das Erfordernis der Mindestbedeckung der Pensionsrückstellung nach §14 EStG.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Sie sparen Steuern und Lohnnebenkosten
  • Versicherungsbeitrag gilt als Betriebsausgabe
  • Verminderung des steuerpflichtigen Gewinns durch den Aufbau einer Pensionsrückstellung
  • Wichtige Mitarbeiter werden enger an das Unternehmen
    gebunden
  • Gleichmäßige Aufwandsbelastung
  • Sie entscheiden, welche Mitarbeiter in den Genuss einer LändleFirmenpension kommen.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • Keine Lohn- und Sozialversicherungssteuer in der Aktivzeit (Steueraufschub in der Pensionsphase)
  • Sicherung des Kapitals auch im Konkursfall
  • Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und/oder Absicherung bei Berufsunfähigkeit möglich
  • Aufbau einer zweiten Säule zur Reduktion der Pensionslücke durch sichere, ertragreiche Veranlagung

Neben der Alterspension können eine Witwenrente und/oder eine Berufsunfähigkeitspension zugesagt werden. Optional kann dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt werden, sich das Kapital bei Pensionsantritt einmalig ablösen zu lassen.

Wählen Sie aus zwei Varianten:

  • Beitragsorientierte Firmenpension – Maximale Kalkulierbarkeit für Ihr Unternehmen: Sie, als Unternehmen, leisten einen verbindlich definierten Beitrag in die Rückdeckungsversicherung. Die Pensionsverpflichtung wird zu 100 % durch die Versicherung ausfinanziert.
  • Leistungsorientierte Firmenpension – Maximale Sicherheit für Ihre Mitarbeiter: Sie vereinbaren die Höhe der Pension, die bei Pensionsantritt geleistet werden soll.

Die maximale Höhe der Zusage:

Die Höhe der LändleFirmenpension darf max. 80 % des Letztbezuges betragen und gemeinsam mit der gesetzlichen Pension 100 % des Letztbezuges nicht überschreiten.

Kundenservice
+43 5574/412-0 vlv@vlv.at

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