Schadenverlaufsbescheinigung gemäß EU-Verordnung 2024/1855
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und ein Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig wird, haben Sie, als Versicherungsnehmer des bei der VLV versicherten Kraftfahrzeuges das Recht, eine EU-weit normierte Schadenverlaufsbescheinigung über die vergangenen fünf Jahre anzufordern.
Diese können Sie unter der E-Mail-Adresse: schaden@vlv.at anfordern.
Bitte geben Sie zwecks Identifikation Ihren Namen und Adresse sowie das amtliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges bekannt.
Wenn Sie andererseits Ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Österreich verlegen, wird Ihre Schadenverlaufsbescheinigung iSd § 16 KHVG gem. Art. 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB) berücksichtigt.
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Dir. KommR Robert Sturn und Dir. Mag. Klaus Himmelreich